Unseriöse Unterlassungsforderungen wegen harmlosen Hasen? Rechtsanwaltskanzlei PRIGGE Recht bitte übernehmen Sie…
PRESSEMITTEILUNG
Paderborn, 18. August 2025
Trotz Abmahnung: PARTEI setzt weiter auf „Drei-Hasen“-Wahlplakate
Paderborner Verkehrsverein mahnt Paderborn wegen angeblicher
Markenverletzung ab.
Forderung: Die PARTEI Paderborn soll Verwendung von Wahlplakaten mit dem
„Drei-Hasen“-Motiv einstellen und über 2.000 € an Anwaltskosten zahlen.
Die PARTEI weist dies zurück und kritisiert das Vorgehen als Einmischung in den
Wahlkampf.
Im Rahmen des Kommunalwahlkampfs 2025 wurde der Paderborner Kreisverband von
Die PARTEI vom Paderborner Verkehrsverein e.V. wegen einer angeblichen
Markenrechtsverletzung abgemahnt. Anlass ist das sog. „Dreihasenbild“ – ein seit
Jahrhunderten im Kreuzgang des Paderborner Doms dargestelltes Symbol, das fest zum
kulturellen Erbe der Stadt Paderborn gehört.
Der Verkehrsverein Paderborn e.V. hat sich dieses historische Motiv in der Vergangenheit
markenrechtlich schützen lassen. Nun bediente er sich des Markenrechts bei dem
Versuch, die Verwendung des Symbols auf Plakaten der PARTEI Paderborn im
Wahlkampfuntersagen zu lassen.
Rechtlich ist das fragwürdig. Denn das Markenrecht schützt ausschließlich wirtschaftliche
Interessen. Um einen Markenrechtsverletzung geltend machen zu können, ist daher eine
Handlung „im geschäftlichen Verkehr“ erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat bereits
entschieden: Politische Handlungen sind keine Handlungen im geschäftlichen Verkehr.
Sie dienen der demokratischen Meinungsbildung und verfolgen gerade keine
kommerziellen Absichten. Das Markenrecht soll also den Wettbewerb zwischen
Unternehmen schützen – nicht aber politische Mitbewerber vor demokratischen
Wettbewerb.
Besonders pikant: Der Vorsitzende des Paderborner Verkehrsvereins ist stellvertretender
Bürgermeister der Stadt Paderborn und sitzt derzeit noch für die CDU im Paderborner
Stadtrat.
Der Vorsitzende der PARTEI Paderborn, Peter Salmen, zu der Abmahnung: „In Berlin
waren es Maskendeals, in Paderborn sind es Hasen – die CDU scheint bei der
Vermischung politischer und wirtschaftlicher Interessen erstaunlich traditionsbewusst.“
Rechtsanwältin Sophie Hartmann erklärt: „Das Markenrecht ist kein Wahlkampfwerkzeug.
Das als Marke angemeldete Motiv wurde bereits im 16. Jahrhundert am Paderborner
Dom angebracht. Es steht als Kulturgut allen zu, sodass es im politischen Kontext und
auch zur Wahlwerbung verwendet werden darf. Dem Verkehrsverein ist es natürlich
unbenommen, die Verwendung öffentlich zu kritisieren. Ein Anspruch auf Unterlassung
besteht aber nicht.“

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